Enterale Ernährung

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Mitte Februar verabschiedeten Richtlinien zur enteralen Ernährung treten nicht in Kraft. Nach Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) ist eine Überarbeitung der Richtlinien notwendig.

Dies teilte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt am 29. April mit. Beanstandet wird, dass in den Richtlinien die erforderliche Klarstellung fehlt, wann künstliche Ernährung verordnet werden kann. Ärzte benötigten klare Konkretisierungen, in welchen Fällen die medizinische Notwendigkeit gegeben sei.

Die Beanstandung des BMGS ist mit konkreten Vorgaben verbunden, die vom G-BA innerhalb von drei Monaten umgesetzt werden müssen.

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