Geschichte der Lebensmittelkonservierung, Teil 2

Chemische Lebensmittelkonservierung

Erich Lück, Frechen

Nachdem Teil 1 des Beitrages auf die Geschichte der physikalischen Konservierungsverfahren einging, stellt dieser Teil die historische Entwicklung chemischer Verfahren – in der Reihenfolge ihrer Entdeckung – vor. Die detailierte toxikologische Bewertung der einzelnen Substanzen bleibt Folgebeiträgen vorbehalten.

Bei der chemischen Lebensmittelkonservierung werden den Lebensmitteln Konservierungsstoffe zugesetzt, die bei Normaltemperatur Mikroorganismen im Wachstum hemmen. Das bedeutet: Die Konservierungsstoffe werden Bestandteile der Lebensmittel, sie werden in aller Regel mit diesen verzehrt. Folglich dürfen sie die Gesundheit des Verbrauchers nicht beeinträchtigen. Diesen Aspekt hat man in früherer Zeit wenig beachtet. Man war der Ansicht, dass wegen der geringen zugesetzten Mengen keine gesundheitlichen Schäden auftreten könnten.

So war im ersten deutschen Lebensmittelgesetz 1879 und in den meisten Verordnungen bis hinein in die 1950er Jahre die Verwendung von Zusatzstoffen (also auch von Konservierungsstoffen) nur durch die Formulierung geregelt, dass sie keine Gesundheitsgefahr darstellen durften. Allenfalls hatte man konkret einzelne Stoffe verboten (Negativliste). Erst in den 1950er Jahren begann man, Zusatzstoffe auf ihre Unbedenklichkeit hin zu überprüfen. Aus dem Prinzip, „alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt“, entwickelte sich das Prinzip „alles was nicht erlaubt ist, ist verboten“ (Positivliste).

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 06/12 von Seite B21 bis B24.

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