Neue Süßstoffe aus der Steviapflanze

Angela Bechthold, Köln

Im April 2010 hat die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit eine tägliche Zufuhrmenge von Steviolglykosiden von bis zu 4mg pro kg Körpergewicht als sicher bewertet. Diese Bewertung ist relevant dafür, ob Steviolglykoside in der Europäischen Union (EU) als Zusatzstoff zugelassen werden. Die neuen energiefreien und für Diabetiker geeigneten Süßstoffe könnten zukünftig zur Herstellung zuckerfreier und energiereduzierter Lebensmittel wie Erfrischungsgetränke eingesetzt werden.

Steviolglykoside sind intensive natürliche Süßstoffe, die aus den Blättern der subtropischen Pflanze Stevia rebaudiana Bertoni (Synonyme: Honigkraut, Süßkraut), einem Korbblüter (Asteraceae), extrahiert werden. Die Blätter der Steviapflanze enthalten verschiedene Steviolglykoside, deren Süßkraft 40- bis 300-mal größer ist als die von Saccharose. Dazu gehören beispielsweise Steviosid und Rebaudiosid A.

Die rechtliche Situation

In vielen asiatischen und südamerikanischen Ländern sind Steviolglykoside als Süßungsmittel zugelassen, in Japan seit Mitte der 1970er Jahre. In den USA, Australien und Neuseeland sind sie seit 2008 zugelassen. In den Staaten der Europäischen Union (EU) sind derzeit weder die Steviapflanze noch die Steviolglykoside als Lebensmittel zugelassen. Sie dürften in der EU nur nach erfolgter gesundheitlicher Bewertung und entsprechender Zulassung verwendet werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 08/10 ab Seite B 32.

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