Verbraucherschutz: Mehr Klarheit bei der Lebensmittel- und Produktkennzeichnung

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verbraucherzentrale bundesverband Bundesministerin Ilse AIGNER und der Vorstand der Verbraucherzentralen Gerd BILLEN stellten am 21. Juli 2011 das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de in Berlin vor (vgl. „Legale Täuscher“ – Ernährungs Umschau Heft 08/2011, S. 456). Das Portal wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hessen betrieben und vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Rahmen der Initiative „Klarheit und Wahrheit bei der Lebensmittelkennzeichnung“ gefördert.

Bei www.lebensmittelklarheit.de können Verbraucher Produkte benennen, wenn sie sich durch deren Aufmachung oder Kennzeichnung getäuscht fühlen. Dazu meldet der Verbraucher das entsprechende Produkt über ein Formular an den Portalbetreiber. Lebensmittelklarheit prüft die Meldung und bittet den Hersteller innerhalb einer 7- Tage-Frist um eine Stellungnahme. Die Meldung des Verbrauchers, die Einschätzung von Lebensmittelklarheit zur Meldung sowie die Stellungnahme des Herstellers werden dann mit aktuellem Status online eingestellt. Weiterhin informiert das Portal über rechtliche Regelungen zur Kennzeichnung und Aufmachung von Produkten, beantwortet Fragen zu Grundpreisen, dem Mindesthaltbarkeitsdatum, der Füllmenge und vielem mehr.

Den Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 09/11 auf Seite 466.

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