Gemeinschaftsverpflegung: Betriebsverpflegung des Bundes verpflichtet sich zur Umsetzung des DGE-Standards

Ab sofort sind alle Kantinen, Restaurants und Cafeterias bei den Dienststellen des Bundes verpflichtet, bei der Betriebsverpflegung mindestens je ein Menü anzubieten, das dem „Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. entspricht.

Mit der Einhaltung des DGE-Standards ist sichergestellt, dass in den Kantinen mindestens ein Menü angeboten wird, das ernährungsphysiologisch ausgewogen ist. Bundesernährungsministerin Ilse AIGNER erwartet von der Neuerung, für deren Beschluss eine Änderung der Kantinenrichtlinie erforderlich war, dass weitere Einrichtungen v. a. in der freien Wirtschaft dem Beispiel folgen. Mit der Änderung der Kantinenrichtlinie ist ein wichtiges Ziel erreicht, das sich der Nationale Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung” gesetzt hatte. Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Pressemeldung vom 14.09.2011

Den Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 10/11 auf Seite 525.

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