Lebensmittelinformationsverordnung: Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln

Der Bundesrat hat am 20.09.2013 einen Entschließungsantrag verabschiedet, mit dem eine bessere Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln erreicht werden soll. Die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ sind zurzeit weder in Deutschland noch auf europäischer Ebene rechtsverbindlich definiert.

Dies führt zu Unsicherheiten bei Verbrauchern und der Wirtschaft. Die EU-Kommission wurde durch die Lebensmittelinformationsverordnung dazu verpflichtet, Definitionen der Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ zu erlassen. Hierfür wurde keine Frist gesetzt.

Der Vegetarierbund Deutschland und seine europäischen Partner setzen sich seit längerem für eine verlässliche Kennzeichnung veganer und vegetarischer Lebensmittel ein, um diesen Prozess voranzubringen. „Echte Wahlfreiheit beim Lebensmitteleinkauf gibt es nur durch ehrliche Information“, das betonte auch Niedersachsens Verbraucherschutzminister Christian MEYER, auf den der Entschließungsantrag im Bundesrat zurückgeht.

Wichtig dabei ist eine Definition, die dem Bedarf von Veganern und Vegetariern entspricht. Der VEBU und der europäische Dachverband vegan-vegetarischer Organisationen (European Vegetarian Union; EVU) stehen dazu in engem Kontakt mit Entscheidungsträgern in Deutschland und auf europäischer Ebene.

Quelle: VEBU – Vegetarierbund Deutschland, Pressemeldung vom 22.09.2013

Der Themenkomplex Vegetarier/Flexitarier etc. wird in der Ausgabe 10/2013 der DGEinfo behandelt.

Den Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 11/13 auf Seite M608.

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