Special Interview: Geprüfte Speisenqualität in der Kantine durch RAL-Zertifizierung

Die RAL Gütegemeinschaft Ernährungs-Kompetenz e. V. – kurz GEK e. V. mit Sitz in Düsseldorf gehört zu den rund 150 Gütegemeinschaften des RAL und wurde bereits vor fast einem halben Jahrhundert gegründet. Ziel war und ist, die Speisen- und Beratungsqualität in Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und Kliniken zu verbessern. Nadine BALZANI, Geschäftsführerin der GEK, ist selbst Ernährungsmedizinische Beraterin/DGE und äußert sich in unserem Interview zu Qualitätsanspruch und Umsetzungsmöglichkeiten in der Gemeinschaftsverpflegung.

EU: Wie viele Kantinen sind bereits nach RAL zertifiziert?

BALZANI: Derzeit gibt es vier große RAL-zertifizierte Produktionsstätten, in denen qualifizierte Fachkräfte Speisen produzieren und verantwortlich sog. Verteilerküchen beliefern, bewirtschaften und überwachen, z. B. Personalkantinen und Schulmensen. Unabhängig davon sind rund 200 Betriebe mit dem RAL-Gütezeichen zertifiziert. Etliche davon haben gleichzeitig Personalkantinen, in denen die Arbeitnehmer die gleichen Speisenangebote bekommen wie die übrigen Tischgäste des Hauses.

EU: Welche Anforderungen stellt die GEK an die Gemeinschaftsverpflegung?

BALZANI: Die Gütekriterien müssen kontinuierlich erfüllt sein. Das beinhaltet den dokumentierten Nachweis bestmöglich geprüfter Sicherheit vom Lebensmitteleinkauf bis hin zur Speisenausgabe – natürlich unter dem Aspekt bester Hygienevoraussetzungen –, einen definierten Frischwarenanteil und nährwertschonende Garverfahren sowie kurze Standzeiten. Alle Rezepte bzw. Mahlzeiten sind mit den evtl. enthaltenen Zusatzstoffen und Allergenen zu deklarieren.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 01/10 ab Seite 32.

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