Special Ernährungsfachkräfte in Europa: Berufliche Freizügigkeit von Ernährungsfachkräften in Europa – Anspruch und Wirklichkeit

Europa ist in aller Munde: Auf praktisch allen Medienkanälen ist die Gemeinschaft der derzeit 28 Staaten ein Dauerthema. Nicht erst seit dem fragwürdigen Hickhack um die Wahl des Präsidenten der EU-Kommission. Manch einer wird sich in letzter Zeit fragen, ob der vielbeschworene „europäische Gedanke“ wirklich noch in den Köpfen der Politiker existiert. Rund 500 Mio. Menschen leben derzeit in der Europäischen Union, im Schnitt aller Länder gibt die EU knapp 9 % ihres Bruttoinlandsproduktes im Gesundheitswesen aus, in dem auch viele Ernährungsfachkräfte arbeiten.

Ein Grundgedanke des europäischen Binnenmarktes ist der der beruflichen Freizügigkeit. So definiert ein Infomodul auf der Homepage der Europäischen Gemeinschaft: „Alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben grundsätzlich das Recht, sich in diesem riesigen Gebiet so frei zu bewegen und aufzuhalten wie in ihrem Heimatland. Mehr noch: Allen steht das Recht auf wirtschaftliche Freizügigkeit zu, das heißt, sie können im gesamten Binnenmarkt Arbeit suchen und annehmen.“ Und weiter: „Berufliche Befähigungsnachweise gelten heute überall im Binnenmarkt. Wer in einem dieser Länder für einen Beruf qualifiziert ist, darf ihn im gesamten Binnenmarkt ausüben.“

So weit, so gut – denn die Ernüchterung folgt im gleichen Text: „Die gegenseitige Anerkennung wird allerdings bis heute von nationalen Verwaltungen nicht immer korrekt angewandt, zum Teil aus Unkenntnis, zum Teil aus Unsicherheit über das Verfahren…“ Aber nicht nur Unkenntnis/Unsicherheit der Verwaltungen sind Hemmnisse, die es zu überwinden gilt, wenn man das Abenteuer Arbeiten im Ausland wagt, auch die komplizierten Verwaltungsstrukturen selbst stehen da schon einmal im Wege.

Dr. Udo Maid-Kohnert

Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 08/14 auf Seite M447.

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