Enterale Ernährung: BMGS erlässt Richtlinien

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat am 1. September 2005 im Bundesanzeiger bekannt gemacht, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Trink- und Sondennahrung – so genannte enterale Ernährung – in der ambulanten Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Die Richtlinien treten zum 1. Oktober 2005 in Kraft.

Das Ministerium hat die Richtlinien auf dem Wege einer so genannten Ersatzvornahme selbst erlassen, weil, so das BMGS, der Gemeinsame Bundesausschuss den Beanstandungen des Ministeriums nicht in dem Maße Rechnung getragen hat, dass der gesetzlich verankerte Anspruch der Versicherten auf eine medizinisch notwendige enterale Ernährung gewährleistet ist.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 09/05 auf Seite 365, weitere Kurzberichte ab Seite 375.

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