VDD: Berufshaftpflicht: Pflicht für freiberufliche Diätassistenten

Die aktuelle Ausgabe der VDD-Verbandszeitschrift Diät & Information meldet, dass eine Berufshaftpflicht für Diätassistenten künftig Pflicht ist – als erstes Bundesland setzt nun Brandenburg die EU-Vorgabe um.

Diese besagt, dass Selbstständige in Gesundheitsberufen zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. In den anderen Bundesländern ist diese Regelung noch in Vorbereitung. Der VDD bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Informationen hierzu auf der VDD-Homepage: www.vdd.de/vdd-intern/versicherungen

Quelle: Diät & Information 5/2014, S. 5

Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 11/14 auf Seite M590.

Das könnte Sie interessieren
Unsoziale Medien weiter
© Mizina/iStock/Getty Images Plus
Regionale Hülsenfrüchte in der Ernährung weiter
Gewappnet für den Berufseinstieg weiter
Hochverarbeitete Lebensmittel (UPF) – Blick in die Praxis weiter
© mi-viri/iStock/Getty Images Plus
Evidenzbasierte Ernährungsempfehlungen zur Vorbeugung und Unterstützung bei metabolischen... weiter
© Feodora Chiosea/iStock/Getty Images Plus
Ernährungspsychologie im Kontext der Ernährungswissenschaft weiter