VDD: Berufshaftpflicht: Pflicht für freiberufliche Diätassistenten

Die aktuelle Ausgabe der VDD-Verbandszeitschrift Diät & Information meldet, dass eine Berufshaftpflicht für Diätassistenten künftig Pflicht ist – als erstes Bundesland setzt nun Brandenburg die EU-Vorgabe um.

Diese besagt, dass Selbstständige in Gesundheitsberufen zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. In den anderen Bundesländern ist diese Regelung noch in Vorbereitung. Der VDD bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Informationen hierzu auf der VDD-Homepage: www.vdd.de/vdd-intern/versicherungen

Quelle: Diät & Information 5/2014, S. 5

Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 11/14 auf Seite M590.

Das könnte Sie interessieren
Erweitern wir unseren kulinarischen Horizont! weiter
Wasser für die menschliche Ernährung – wo liegen die Unterschiede? weiter
Wasser! Die globale Perspektive weiter
Netzwerktreffen A-D-E-K am 14. November 2025 in Frankfurt a. M. weiter
Aktualisierte Empfehlungen zur Anerkennung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs für Kinder... weiter
DGE-Kongress 2025: Was unsere Lebensmittelauswahl bestimmt weiter