Update Säuglingsernährung

In der Reihe der zertifizierten Fortbildungen der ERNÄHRUNGS UMSCHAU erschien im Oktober 2007 ein Artikel zur Säuglingsernährung [1], der den „Ernährungsplan für das 1. Lebensjahr“ des Forschungsinstituts für Kinderernährung Dortmund (FKE) vorstellte. Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich an den Grundlagen der Säuglingsernährung wenig geändert. Allerdings gibt es einige Neuerungen bei begleitenden Empfehlungen, z. B. zur Einführung von Gluten oder zur Allergieprävention im 1. Lebensjahr. Eine Neuberechnung des Ernährungsplans berücksichtigt aktuelle Erkenntnisse zur Lebensmittelauswahl, die aktuellen D-A-CH-Referenzwerte und die seit 2016 geltenden neuen gesetzlichen Regelungen für industriell hergestellte Säuglingsnahrung [2]. Zudem werden Trends in der Säuglingsernährung wie Baby-Led Weaning oder vegetarisch/vegane Ernährung in diesem Update vorgestellt.

Der Ernährungsplan für das 1. Lebensjahr

Der Ernährungsplan für das 1. Lebensjahr (• Abbildung 1) gliedert sich in drei ernährungs- und entwicklungsphysiologisch begründete Phasen [3]:
• Ausschließliche Milchernährung in den ersten 4–6 Lebensmonaten
• Einführung von Beikost ab dem Beginn des 5.–7. Lebensmonats
• Übergang zur Familienkost ab dem Alter von etwa 9 Monaten

Milchernährung

Muttermilch ist die natürliche Ernährung von Säuglingen von Geburt an und hat zahlreiche Vorteile für Mutter und Kind [4]. Eine ausschließliche Stilldauer von sechs Monaten wird als wünschenswertes Ziel angegeben und ist für die Mehrheit der Kinder ernährungsphysiologisch adäquat [5]. Einige Kinder benötigen allerdings schon früher Beikost zusätzlich zur Muttermilch. Da keine Nachteile einer früheren Beikosteinführung nachgewiesen werden konnten, ist eine Einführung, wie im Ernährungsplan vorgesehen, schon vor dem Alter von 6 Monaten möglich. Sie sollte jedoch nicht vor dem Alter von 4 Monaten erfolgen [4, 5]. Auch nach Einführung von Beikost soll weiter gestillt werden, so lange, wie Mutter und Kind es wünschen [3, 4]. 



Den vollständigen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 12/2016 von Seite M716 bis M724.

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