Lebensmittelrecht: Aromastoffverordnung: Positivliste löst Negativliste ab

Bisher erlaubte das europäische Lebensmittelrecht den Einsatz aller Aromastoffe, die nicht über das Aromastoffverzeichnis verboten waren. Dieses Restriktivlistensystem wird nun durch eine Aromastoffliste, eine Positivliste, abgelöst.

Am 22. Oktober 2012 ist hierzu eine Durchführungsverordnung parallel mit einer Verordnung (VO) zu Übergangsmaßnahmen in Kraft getreten. Diese Übergangsmaßnahmen regeln bis zum Jahr 2018 die schrittweisen Änderungen. Bereits seit dem Jahr 1999 ist diese Umstellung der EG-Aromenverordnung durch verschiedene VOs in Vorbereitung.

Quelle: Muermann B (2012) Aromen – Einführung von Positivlisten. Vom Aromastoffverzeichnis zur Aromastoffliste. DLR 108: 560– 564

Den Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 01/13 auf Seite M9.

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