Ernährungstherapie wird beihilfefähig

Eine gute Nachricht für die Honorierung der Ernährungstherapie gab es Anfang des Jahres von der Arbeitsgruppe des Ausschusses für Gebühren- und Leistungsrecht der Bund-Länder-Kommission für das Beihilferecht (AGL): Ernährungstherapie ist nach der Überarbeitung des Leistungsverzeichnisses für ärztlich verordnete Heilmittel/Heilbehandlungen beihilfefähig mit einem Erstgespräch und maximal 12 Einheiten innerhalb von 12 Monaten.

In der Empfehlung der Arbeitsgruppe zum Leistungsverzeichnis sind unter der laufenden Nummer 65–67 aufgeführt:

• ein Erstgespräch, Richtwert 60 Minuten, ist mit 60 € Höchstbetrag beihilfefähig, ab 2019 mit 66 €,
• eine Einzelbehandlung von 30 Minuten mit 30 € (2019: 33 €)
• Gruppenbehandlungen von 30 Minuten mit 10 € (2019: 11 €) je Einheit

Die Ergebnisse haben noch Empfehlungscharakter und sind bisher für den Bund und Rheinland-Pfalz für die Änderungsverordnung, deren Inkrafttreten Mitte des Jahres erwartet wird, auf den Weg gebracht.



Die vollständigen Mitteilungen des VDOE finden Sie auch in Ernährungs Umschau 2/2018 von Seite M114 bis M115.

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