Heilmittel Ernährungstherapie endlich da – und jetzt ist alles gut?

Die Ernährungstherapie bei den Indikationen Mukoviszidose und seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen kann seit 01.01.2018 zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ärztlich verordnet werden. Am 13.12.2017 veröffentlichte der GKV-Spitzenverband die Zulassungsempfehlungen zum Heilmittel. Bei deren Erarbeitung waren der VDD, der VDOE, QUETHEB und der VFED beteiligt und nahmen als zugelassene Verbände das Recht auf Anhörung und die Abgabe einer juristisch untermauerten Stellungnahme wahr. Diese prinzipiell gute Nachricht birgt aus Sicht des VDD jedoch eine große Gefahr, die im Folgenden erläutert wird.

Problem: Zulassungsempfehlung

Gemäß der Zulassungsempfehlung sind Diätassistenten eine zugelassene Berufsgruppe, Hochschulabsolventen können nur nach Einzelfallprüfung zugelassen werden. Unabhängig von den zulassungsfähigen Berufsgruppen sind für alle Heilmittelerbringer einschlägige Fachkenntnisse und Therapieerfahrung gefordert (• Übersicht 1). Für die Einzelfallprüfung nach Ziffer 1.1.2. werden jedoch Vorgaben herangezogen, die vor Jahren in Zusammenarbeit von DGE, VDOE und VDD als Voraussetzung für den Zugang zur Fortbildung Ernährungsberater DGE formuliert wurden und dazu dienen, die fachliche Eignung für Beratung zum § 20 SGB V, also in der Prävention, zu beurteilen.



Die vollständigen Mitteilungen des VDD finden Sie auch in Ernährungs Umschau 2/2018 von Seite M112 bis M114.

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