Vereinte Nationen: Recht auf Nahrung

Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Olivier DE SCHUTTER, legte der UN-Generalversammlung im vergangenen Dezember einen Bericht vor, in dem klar dargelegt wird: Die unterschiedlichen Ausprägungsformen von Malnutrition – Unterernährung, Mikronährstoffdefizite, Überernährung – müssen, trotz unterschiedlicher Ursachen und Entstehungsgeschichten, parallel in Angriff genommen werden, mittels eines so genannten lifecourse approach (Ansatz über den gesamten Lebensverlauf des Menschen).

DE SCHUTTER stellt fest, dass die gegenwärtig vorherrschenden Mechanismen des Lebensmittelsektors das Hungerproblem verstärken und die bislang durchgeführten Ernährungsprojekte das Hungerproblem nicht lösen konnten. Dies sei zudem einer Ernährungsweise zuträglich, die die Entstehung von Übergewicht und Adipositas fördert, und damit weltweit zu mehr Todesfällen führt und führen wird, als es für Untergewicht der Fall ist.

Die Lösung sieht der Sonderberichterstatter in der Förderung nachhaltiger Ernährungsweisen, die auf breitgefächerten, ökologischen Landwirtschaftssystemen beruhen, welche allen Menschen weltweit den Zugang zu adäquater Nahrung ermöglichen und die Lebensgrundlage der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung sichern. Ein besonderes Gewicht verleiht der UN-Bericht der Bildung von Frauen. Bildung soll es ihnen ermöglichen, selbstständig informierte Entscheidungen bezüglich einer adäquaten Ernährung, speziell Kinderernährung, treffen zu können. Um sicherzustellen, dass Nothilfemaßnahmen nicht zum Ausschluss von längerfristig wirksamen, nachhaltigen Lösungen führen, rät DE SCHUTTER, die Einführung von Rahmenbedingungen in Angriff zu nehmen, die den Menschenrechtsansatz zugrunde legen.

Literatur: United Nations General Assembly. Human Rights Council. Report submitted by the Special Rapporteur on the right to food, Olivier De Schutter. Nineteenth session. Agenda item 3. Promotion and protection of all human rights, civil, political, economic, social and cultural rights, including the right to development. A/HRC/19/5 (26. December 2011)

Den Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 05/12 auf Seite 252.

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