Vorschriften für spezielle Verbrauchergruppen lösen „Diätverordnung“ ab

  • 15.06.2016
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  • Norbert Pahne
  • Dr. Caroline Krämer
  • Dr. Udo Maid-Kohnert

Interview mit Nobert Pahne, Geschäftsführer des Diätverbands e. V.

Ab dem 20. Juli 2016 wird die EU-Verordnung Nr. 609/2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung gelten. Damit wird nach über 30 Jahren das Konzept der Lebensmittel für eine besondere Ernährung (diätetische Lebensmittel) im europäischen Recht aufgegeben und durch Vorschriften für spezielle Verbrauchergruppen (Foods for Specific Groups; FSG) ersetzt. Welche Änderungen, aber auch Probleme sich daraus für die Herstellungspraxis ergeben, erörtern wir im Gespräch mit dem Geschäftsführer des Diätverbands in Bonn, Norbert Pahne.

Herr Pahne, stellt die neue Verordnung (VO) eine Verbesserung im Vergleich zur alten „Diätverordnung“ dar und vor allem: Welche Bedeutung und Relevanz hat diese für die Praxis?
Pahne: Nennenswerte Verbesserungen bestehen in erster Linie darin, dass die Vorgaben für die Zusammensetzung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung sowie von bilanzierten Diäten an den aktuellen Stand des Wissens angeglichen werden. Bei diesen Produkten handelt es sich um hoch entwickelte Erzeugnisse mit besonderer, auf ihren Verwendungszweck zugeschnittener Zusammensetzung, wie sie durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten belegt ist. Neue Erkenntnisse veranlassen den Gesetzgeber immer wieder, die gesetzlichen Vorgaben an den aktuellen Wissensstand anzupassen. Das ist in den zurückliegenden Jahren wiederholt und zuletzt im Jahr 2006 geschehen.

Neben diesen Aktualisierungen wird das bisher sehr komplexe Rechtsverhältnis klargestellt, das zwischen den speziell für diese Produkte festgelegten Kennzeichnungsvorschriften und den allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften gemäß Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) besteht. Für die Herstellungspraxis bedeutet dies Umstellungen der Rezepturen und der Verpackungen. Ein angekündigter Leitfaden der Europäischen Kommission zur Interpretation und Anwendung der neuen Bestimmungen für bilanzierte Diäten dürfte zudem zur Klärung vieler praktischer Fragen beitragen.



Das vollständige Interview finden Sie auch in Ernährungs Umschau 06/16 von Seite M347 bis M349.

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