Die Sicherheit des Patienten im Fokus – Kooperationen garantieren Patientensicherheit

Doris STEINKAMP über das Aktionsbündnis Patientensicherheit und dessen Jahrestagung

Wie sieht das aus mit der Patientensicherheit, wenn ein kranker Mensch eine diättherapeutische Beratung benötigt? Wie sicher ist es, dass er bei einem Diätassistenten landet, oder bei einem Oecotrophologen oder Ernährungswissenschaftler, der eine gleichwertige Qualifikation für die Diät- und Ernährungstherapie nachweisen kann?

Nur diese gut ausgebildeten und qualifizierten Experten beraten und therapieren personenzentriert und evidenzbasiert. Nur diese übersetzen die medizinischen Erkenntnisse und die notwendigen ernährungstherapeutischen Empfehlungen in den Lebensalltag der Betroffenen. Ein „Ernährungsberater“ kann qualifiziert sein und den Patienten nach allen Regeln der Kunst beraten, er muss es aber nicht sein.

Welche Qualifikation sich hinter einem „Ernährungsberater“ verbirgt, kann man zunächst nicht wissen. Dieser Begriff ist nicht geschützt, aus der Bezeichnung Ernährungsberater lässt sich keine Qualität ableiten, häufig fehlt der therapeutische Ansatz. Bei dem Berufstitel „Diätassistent“ ist das anders. Nur diejenigen, die die Ausbildung erfolgreich durchlaufen haben, dürfen den Titel Diätassistent führen. Hier zeigt der Berufstitel die Kompetenz. Im Interesse der Patientensicherheit ist es unabdingbar, auf diesen Sachstand hinzuweisen, denn das Wohl des Patienten steht im Mittelpunkt aller Tätigkeiten der Diätassistenten in Ernährungsberatung und Diättherapie.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 10/12 von Seite 596 bis 597.

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