Ernährungskompetenz ist Lebenskompetenz

Die Beratung von Menschen mit geistiger Behinderung stellt Ernährungsfachkräfte wie DiätassistentInnen vor besondere Herausforderungen. Ein Überblick für die Praxis.

In 2017 lebten 1,7 Mio. Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland. Die Prävalenz wird aufgrund von höherer Lebenserwartung durch eine bessere medizinische und individuelle Versorgung steigen. Menschen gelten als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht (Neuntes Sozialgesetzbuch, SGB IX). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) formulierte eine Internationale Klassifikation ICIDH 1 und ICIDH 2 (International Classification of Functioning, Disability and Health). Sie betont im Besonderen die Beeinträchtigung der sozialen Teilhabe an der Gesellschaft.

Die Studienlage zum Ernährungsverhalten von Menschen mit Behinderung ist recht lückenhaft. Ernährungsbedingte Störungen wie Über- und Unterversorgung in der Energie- und Nährstoffdichte sowie Erkrankungen wie Diabetes mellitus Typ 2 bis hin zum Metabolischen Syndrom sind bekannt und unterscheiden sich nicht vom Ernährungsverhalten der Gesamtbevölkerung Deutschlands.



Die vollständigen Mitteilungen des VDD finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 10/2019 auf den Seiten M618 bis M619.

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