Ernährungstherapie: Vereinfachte Empfehlung dank aktualisierter „Ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung“

Ein hoher Prozentsatz von Patient*innen, die eine ärztliche Praxis aufsuchen, ist von ernährungsabhängigen Erkrankungen betroffen. Dennoch erhalten sie dort selten die gezielte Empfehlung, eine qualifizierte Ernährungsfachkraft aufzusuchen. Soeben ist die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (ÄNWB) überarbeitet worden. Durch diese Aktualisierung und Vereinfachung der Empfehlung erhoffen sich die involvierten Verbände eine stärkere Sensibilisierung von Ärzt*innen für die Notwendigkeit einer Ernährungstherapie.

Medizinische Notwendigkeit der Ernährungstherapie

Die Ernährungstherapie wird von zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen als „Kann-Leistung“ bezuschusst, wenn Patient*innen eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Ernährungstherapie vorlegen. Da es sich um keine Pflichtleistung der Krankenkassen handelt, steht kein offizielles Dokument wie etwa das Verordnungsmuster 13 zur Verfügung. Um alle notwendigen Angaben zentral zu verorten, einigten sich 2020 die maßgeblichen Verbände der Ernährungstherapie (QUETHEB, VDD, VDOE, VFED) mit der DGE auf die sogenannte „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“, die den Ärzt*innen seither zur Verfügung steht. ...



Den vollständigen Artikel von VDD und VDOE finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 11/2023 auf den Seiten M698 bis M700.

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