Neue Regelungen in Hinblick auf BSE in der EU/Weiterer Bericht

Die Europäische Union hat im Juni zahlreiche neue Regelungen zur Verhütung und Bekämpfung der transmissible spongiformen Enzephalopathien (TSE, und damit auch von BSE) beschlossen.

BSE-Tests

Folgende Vorschläge sind nach Befürwortung durch den Ständigen Veterinärausschuss von der Kommission angenommen worden und am 1. Juli in Kraft treten:

  • Das Alter für die Testung von Hochrisiko-Tieren (notgeschlachtete, bei der normalen Schlachtung Krankheitsanzeichen aufweisende oder im Betrieb verendete Tiere) wird EU-weit von 30 auf 24 Monate gesenkt. Damit soll ein Frühwarnsystem für negative Trends bei der BSE-Inzidenz geschaffen werden.
  • In Österreich, Finnland und Schweden müssen nicht mehr alle gesunden, über 30 Monate alten Rinder getestet werden. Diese Länder müssen jedoch weiterhin Stichprobentests an jährlich mindestens 10000 gesunden, über 30 Monate alten Rindern vornehmen. Der Grund hierfür ist, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen BSE in diesen Ländern unwahrscheinlich ist und in umfangreichen BSE-Tests seit Anfang 2001 kein einziger BSE-Fall entdeckt worden ist.
  • Im Vereinigten Königreich müssten jährlich mindestens 50000 über 30 Monate alte Rinder auf BSE getestet werden, um so ein besseres epidemiologisches Bild zu erhalten. Allerdings müssen weiterhin alle über 30 Monate alten Rinder im Vereinigten Königreich vernichtet werden.
  • Am 1. Januar 2002 werden Stichprobentests an Schlachtkörpern von über 18 Monate alten Schafen und Ziegen eingeführt, also an gesunden und verendeten Tieren.
  • Die Mitgliedstaaten können gesunde, unter 30 Monate alte Tiere auf freiwilliger Basis und ohne Beeinträchtigung des Handels testen.

Den vollständigen Text und folgenden Kurzbericht finden Sie in Ernährungs-Umschau 07/01 ab S. 296: Immer mehr Frauen erkranken an Lungenkrebs (S. 296).

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