Neuartige Lebensmittel: Gelber Mehlwurm als neuartiges Lebensmittel zugelassen

Als erstes Insekt wurde der gelbe Mehlwurm als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Die EU-Mitgliedstaaten haben einem entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt.1

Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten halten das neuartige Lebensmittel grundsätzlich für sicher. „Allerdings kann der Verzehr des gelben Mehlwurms bei empfindlichen Personen zu allergischen Reaktionen führen“, so das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Das Etikett muss daher einen Hinweis auf mögliche Kreuzreaktionen zu Allergien gegen Krustentiere oder Hausstaub-Milben tragen.

Die getrocknete Larve des Mehlkäfers Tenebrio molitor (Mehlwurm) darf als Ganzes oder gemahlen verkauft werden. Außerdem kann sie als Zutat bis zu einem Anteil von 10 % in verschiedenen Lebensmitteln, z. B. Nudeln oder Keksen, eingesetzt werden.

Da sich die Zulassung auf geschützte wissenschaftliche Daten stützt, gilt die Zulassung für die Dauer von fünf Jahren zunächst nur für das antragstellende französische Unternehmen. Aufgrund einer Übergangsbestimmung dürfen ganze Insekten jedoch, sofern sie vor dem 01.01.2018 in der EU schon rechtmäßig als Lebensmittel im Verkehr waren, weiterhin als Lebensmittel vermarktet werden, wenn für sie ein Zulassungsantrag als neuartiges Lebensmittel vor dem 01.01.2019 gestellt wurde.

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1 Veröffentlichung der Verordnung im EU-Amtsblatt steht noch aus.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Pressemeldung vom 04.05.2021



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 8/2021 auf Seite M449.

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