Online News: Pilzgift Muscimol in Fruchtgummis
- 01.10.2025
- News
- Redaktion
Im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) wurden 2024 erstmals mehr als 5300 Meldungen innerhalb eines Jahres eingestellt. Ein neues Phänomen waren Meldungen zu Süßwaren mit der psychoaktiven Substanz Muscimol. Diese kommt in der Natur in einigen Pilzarten vor und wurde vor allem in Fruchtgummis nachgewiesen. Allein die deutschen Behörden übermittelten hierzu sechs Meldungen im RASFF.
Muscimol kann dosisabhängig Symptome einer akuten Vergiftung auslösen. Die Produkte sehen häufig aus wie gewöhnliche Süßigkeiten und sind daher besonders für Kinder attraktiv und gefährlich. Je nach Dosierung können bereits ein bis zwei Fruchtgummis Halluzinationen, Verwirrung, Erbrechen oder ein Koma auslösen. Die zuständigen deutschen Behörden leiteten deswegen mehrfach Rückrufe ein und sorgten dafür, dass betroffene Produkte vom Markt genommen wurden.
Knapp 12 % der RASFF-Meldungen (623) stammten 2024 von deutschen Behörden. Insgesamt war Deutschland von rund 1100 Meldungen zu potenziell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Futtermitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien als Empfänger betroffen.
Etwa 91 % der Meldungen entfielen auf Lebensmittel. Die häufigsten Warngründe waren: Pestizidrückstände und Schimmelpilzgifte in Obst, Gemüse und Trockenfrüchten, Aflatoxine in Nüssen und Nusserzeugnissen sowie der Nachweis von Salmonellen in Geflügelfleisch. 3 % der Meldungen bezogen sich auf Lebensmittelkontaktmaterialien wie Geschirr, Besteck, Backformen oder Kochutensilien. In diesen Fällen wurde vor der Migration unerwünschter Stoffe wie primärer aromatischer Amine, Formaldehyd oder Melamin gewarnt.
⇒ Lesen Sie hierzu auch den Special-/Peer-Review-Beitrag Keine „Lizenz zum Fliegen“. Gesundheitliche Risiken durch den Verzehr von Fliegenpilzen sowie muscimolhaltigen „Süßigkeiten“ von Sachse et al., der ab sofort für Abonnent*innen online verfügbar ist (ahead of print).
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Pressemeldung vom 24.07.2025