Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes

  • 02.05.2002
  • News
  • Redaktion

Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat heute den neuen Leiter der Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Dr. Christian Grugel, in sein Amt eingeführt. Zeitgleich nehmen rund 30 neue Beschäftigte der Bundesanstalt ihre Arbeit auf. Künast bezeichnete dies als "wichtigen Schritt für die Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes".

Die Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – künftig Bundesamt – ist eine der beiden neuen Institutionen, die für mehr Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz sorgen werden. Sie wird das Risikomanagement durchführen, und zwar streng getrennt von Risikobewertung und -kommunikation. Das wird Aufgabe der anderen Einrichtung, des Bundesinstituts für Risikobewertung, sein. Diese Trennung ist erforderlich, damit Risiken des gesundheitlichen Verbraucherschutzes auf unabhängiger wissenschaftlicher Grundlage und frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss bewertet werden. "Krisen der Vergangenheit, wie Tiermehlverfütterung und BSE, sollen so vermieden werden", sagte Künast. Da über Standorte der neuen Institutionen noch nicht entschieden ist, arbeitet die Bundesanstalt zunächst in Bonn.

Die Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist das nationale Gegenstück zur Europäischen Lebensmittelbehörde und wird mit dieser eng zusammen arbeiten. Unter Leitung von Grugel soll die BVL als erstes folgende Aufgaben in Angriff nehmen:

  • Funktionsfähige Arbeitsstrukturen zwischen Bund und Ländern schaffen. Dazu zähle, einen roten Faden für das Krisenmanagement zu erarbeiten. Dazu zähle auch, einheitliche Verfahrensweisen für das Schnellwarnsystem zu erstellen.
  • Einheitliche Kriterien für die Bewertung und Zulassung von Nahrungsergänzungsmitteln entwickeln (Functional Food).

Der nächste Schritt wird dann die endgültige Errichtung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sein. Dann kommen weitere Aufgaben wie die Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und bestimmten Tierarzneimitteln hinzu. 02.05.2002

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