EuGH-Urteil: CMA-Siegel >Markenqualität aus deutschen Landen< abgelehnt

  • 07.11.2002
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  • Redaktion

 Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg verstößt das CMA-Gütesiegel "Markenqualität aus deutschen Landen" gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs. Die Verknüpfung von Herkunftsangabe und Qualitätsaussage im Gütesiegel könne potenziell andere Anbieter aus den EU-Mitgliedstaaten benachteiligen.

Die Richter beanstandeten insbesondere, dass für das Siegel Zwangsbeiträge von der Land- und Ernährungswirtschaft erhoben werden. Das mache es so gut wie staatlich. Die EU-Mitgliedstaaten dürften jedoch die Produkte aus dem eigenen Land nicht gegenüber den anderen fördern.
Die CMA reagierte auf das Urteil: Zukünftig werde das Siegel die Aussage "Geprüfte Markenqualität" tragen und auch für ausländische Anbieter geöffnet werden.Diese müssten dann allerdings für die entstehenden Kosten aufkommen, zum Beispiel bei der Qualitätskontrolle des Endprodukts.

Weitere Informationen:
EuGH-Urteil vom 5. November

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