Biopatente – Wissenschaftlicher Beirat warnt vor Risiken

  • 11.08.2010
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  • Redaktion

Patentierungen im Bereich von Nutztieren und Nutzpflanzen können vor allem kleine Betriebe in der Landwirtschaft und Züchter unter einen erheblichen ökonomischen Druck setzen. Davor warnt der „Wissenschaftliche Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen" beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in einem Gutachten.

Eine Patentierung darf daher nicht zu weit gefasst werden, insbesondere nicht bis hin zu Nachkommen und Saatgut, forderten Bauernpräsident Gerd SONNLEITNER und Julia KLÖCKNER, Parlamentarische Staatssekretärin beim BMELV, anlässlich der Übergabe des Gutachtens Anfang Juli in Berlin.

Die Patentierung von Tierrassen und Pflanzensorten ist grundsätzlich verboten. Das Europäische Patentamt (EPA) erteilt jedoch Patente auf Züchtungsverfahren. Grundsätzlich sei die Patentierung biotechnischer Verfahren notwendig für den Schutz des geistigen Eigentums, so KLÖCKNER. Kritisch werde es aber, wenn ein Verfahrenspatent auch für die damit erzeugten Tiere und Pflanzen und deren Nachkommen Gültigkeit habe. In dem Gutachten heißt es, eine solche Patentierung könne die Arten- und Sortenvielfalt in der Natur einschränken. Denn sie erschwere ebenso wie die wirtschaftliche Konzentration den Zugang zu genetischen Ressourcen.

Ein aktuelles Beispiel für solche Biopatente ist das sog. Milchleistungspatent. Es betrifft die Identifizierung und Isolierung eines Gens bei Milchvieh, welches mit einer erhöhten Milchleistung in Verbindung gebracht wird. Damit lässt sich erkennen und beeinflussen, welches Rind sich zur Zucht von Hochleistungsmilchkühen eignet. Dieses Patent bezieht sich nicht auf eine bestimmte Rinderrasse, sondern umfasst die ganze Tierart Rind. Das geltende Patentverbot für Tierrassen greift deshalb hier nicht. Mit diesem Verfahrenspatent sind auch die so behandelten bzw. erzeugten Tiere und deren Nachkommen patentiert. Es gibt erhebliche Zweifel daran, dass bei Biopatenten eine derartige Reichweite zulässig ist.

Ein weiteres Biopatent ist das Brokkolipatent. Dabei geht es um Brokkoli, der mit einem erhöhten Anteil an Glucosinolaten gezüchtet werden kann. Patentiert wurde ein klassisches Züchtungsverfahren mit Kreuzung und Selektion unter Zuhilfenahme so genannter Marker zur Züchtung von konventionellem Brokkoli. Das Patent gilt also für die Züchtungsmethode. Nach Auffassung der Patentinhaber erstreckt es sich außerdem auf die Brokkoli-Samen, sowie Brokkolipflanzen, die hieraus gewonnen werden. Am 20. und 21. Juli 2010 fand eine mündliche Verhandlung vor der Großen Beschwerdekammer des EPA zum Brokkolipatent statt. Eine Entscheidung darüber dürfte noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Quelle: BMELV (11.08.10)

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