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Online News: Superfood Mikroalgen – doch nicht so gut, wie beworben?

  • 13.08.2025
  • News
  • Redaktion

Mikroalgenprodukte wie Chlorella und Spirulina werden häufig als nährstoffreiche Superfoods beworben – doch viele Werbeaussagen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Eine aktuelle Untersuchung des CVUA Karlsruhe in Kooperation mit der veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig zeigt: Viele Produkte erfüllen nicht die Anforderungen an Nahrungsergänzungsmittel, zudem sind viele der gesundheitsbezogenen Werbeversprechen unzulässig.

In einem Kooperationsprojekt des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Karlsruhe mit der veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig wurden 45 Mikroalgenprodukte mikrobiologisch untersucht. Bei 17 Proben prüfte das CVUA zusätzlich die Kennzeichnung und Werbung genauer. Die Ergebnisse zeigen erhebliche Defizite bei der Kennzeichnung und Bewerbung. So waren 14 der 17 untersuchten Produkten als Nahrungsergänzungsmittel deklariert – obwohl bei mehr als der Hälfte keine ergänzenden Stoffe genannt oder die angegebenen Mengen zu gering waren. Damit sind diese Produkte nach Einschätzung der CVUA Karlsruhe irreführend als Nahrungsergänzungsmittel deklariert.

Auch nährwertbezogene Aussagen wie „proteinreich“ wurden häufig getroffen, obwohl die üblichen Verzehrmengen von wenigen Gramm pro Tag kaum zur Eiweißversorgung beitragen. Damit sind solche Aussagen nach Ansicht des CVUA unzulässig. Mit Skepsis sollten zudem die vielfach beworbenen gesundheitlichen Vorteile betrachtet werden, etwa mit Werbeversprechen wie „vielseitige gesundheitliche Stärken“ oder „Regeneration, Entsäuerung, Entgiftung“ bis hin zu konkreten Heilversprechen wie „Rehabilitation nach Unfällen“. Denn: Wissenschaftlich belegt sind solche Wirkungen nicht. Grundsätzlich sind derartige Aussagen für Lebensmittel ohne zugelassene Health Claims nicht erlaubt – und weder für Chlorella noch für Spirulina liegen entsprechende Zulassungen vor.

Die mikrobiologische Qualität der insgesamt 45 untersuchten Produkte war hingegen unauffällig: Es wurden keine Hygiene- oder Krankheitskeime nachgewiesen. Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Produkte hinsichtlich ihrer mikrobiologischen Qualität überwiegend unbedenklich sind.

Das CVUA rät bei Mikroalgen-Produkten dennoch zur Vorsicht – Verbraucher*innen sollten sich nicht von überzogenen Werbeversprechen täuschen lassen. Das Vorliegen eines Wundermittels mit gesundheitsfördernden Eigenschaften darf nach Ansicht der Behörde stark bezweifelt werden.


Quelle: „Superfood Mikroalgen – grünes oder blaues Wunder?“ – Online-Meldung des CVUA Karlsruhe vom 09.07.2025

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