Neue Regeln für Kakaoerzeugnisse

  • 16.12.2003
  • News
  • Redaktion

Ende November billigte der Bundesrat die neu gefasste Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse. Damit wird die so genannte Schokoladenrichtlinie der Europäischen Union vom Juni 2000 in deutsches Recht umgesetzt.

Künftig dürfen in Deutschland für die Herstellung von Schokolade neben Kakaobutter auch sechs im Anhang der Verordnung genannte pflanzliche Fette, z. B. Palmöl oder Mangokern, verwendet werden. Hierbei ist ein Höchstgehalt von 5 Prozent des Endgewichts erlaubt.

Werden diese pflanzlichen Fette genutzt, muss darauf auf der Verpackung besonders hingewiesen werden. 16.12.03

Das könnte Sie interessieren
Zertifizierte Fortbildung: Lebensmittelverarbeitung weiter
Kultiviertes Fleisch – Technologische Grundlagen, Prozessentwicklung und... weiter
Alternative Ernährungsformen Teil 2: Ernährungsformen mit Gesundheitsversprechen im... weiter
ICF-Diätetik Core-Assessment-Set bei neurologischen Erkrankungen weiter
Kostenfreies Schulmittagessen aus dem Bildungspaket weiter
Neue Handlungsempfehlungen für mehr bioregionale Produkte in der Gemeinschaftsverpflegung... weiter