Neue Regeln für Kakaoerzeugnisse

  • 16.12.2003
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  • Redaktion

Ende November billigte der Bundesrat die neu gefasste Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse. Damit wird die so genannte Schokoladenrichtlinie der Europäischen Union vom Juni 2000 in deutsches Recht umgesetzt.

Künftig dürfen in Deutschland für die Herstellung von Schokolade neben Kakaobutter auch sechs im Anhang der Verordnung genannte pflanzliche Fette, z. B. Palmöl oder Mangokern, verwendet werden. Hierbei ist ein Höchstgehalt von 5 Prozent des Endgewichts erlaubt.

Werden diese pflanzlichen Fette genutzt, muss darauf auf der Verpackung besonders hingewiesen werden. 16.12.03

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