Stark keimende Kartoffeln sind nicht mehr zum Verzehr geeignet. © TanyaLovus / iStock / Thinkstock
Stark keimende Kartoffeln sind nicht mehr zum Verzehr geeignet. © TanyaLovus / iStock / Thinkstock

Vergiftungsgefahr: BfR leitet vorläufige Höchstdosis für Glykoalkaloide ab

  • 24.04.2018
  • News
  • Redaktion

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat aufgrund eines Vergiftungsfalls und aktueller Erkenntnisse einen vorläufigen "No Observed Adverse Effect Level" (NOAEL) von 0,5 Milligramm Glykoalkaloide pro Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet. Glykoalkaloide sind vor allem in Nachtschattengewächsen wie Kartoffeln enthalten.

Grüne und stark keimende Knollen sollten immer aussortiert werden – ansonsten können durch ihren Verzehr, wenn auch sehr selten, Vergiftungserscheinungen einsetzen. Grund dafür sind die in Kartoffeln enthaltenen natürliche Pflanzengifte Glykoalkaloide. Zu ihnen zählt Solanin, das entsteht, wenn Kartoffeln nicht kühl und dunkel gelagert werden oder auskeimen. Auch in der Kartoffelschale ist Solanin enthalten. Wer zu viel Solanin verzehrt, kann unter Symptomen wie Kopfschmerzen, Durchfall, Magenkrämpfen und Erbrechen leiden.

Wie das BfR in einer Stellungsnahme jetzt berichtet, entsprechen 0,5 Milligramm Glykoalkaloide pro Kilogramm Körpergewicht und Tag der höchsten Dosis, bei der keine unerwünschten gesundheitlichen Wirkungen beobachtet wurden. Um ein Überschreiten des NOAEL zu vermeiden, sollte der Glykoalkaloidgehalt in Speisekartoffeln bei unter 100 mg pro kg Frischgewicht liegen. Bisher werden im Allgemeinen Kartoffeln mit einem Glykoalkaloidgehalt von bis zu 200 mg pro kg als unbedenklich eingestuft.

Hilfreiche Tipps

Um die Aufnahme an Glykoalkaloiden möglichst gering zu halten, sollten Verbraucher folgende Empfehlungen beachten:

  • Kartoffeln sollten kühl, dunkel und trocken gelagert werden

  • Alte, eingetrocknete, grüne oder stark keimende Kartoffeln, sowie Kartoffelschalen als Snacks, die überwiegend aus Kartoffelschalen bestehen, sind für den Verzehr nicht geeignet

  • Grüne Stellen und sogenannte „Augen“ in Kartoffeln sollten großzügig entfernt werden

  • Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher die Schale mitessen wollen, sind hierfür grundsätzlich nur unverletzte, frische Kartoffeln geeignet

  • Kartoffelgerichte sollten nicht verzehrt werden, wenn sie einen bitteren Geschmack aufweisen

  • Insbesondere kleine Kinder sollten keine ungeschälten Kartoffeln essen

  • Verbraucherinnen und Verbraucher sollten das Kochwasser von Kartoffeln nicht wieder verwenden

  • Frittierfett für Kartoffelprodukte sollte regelmäßig gewechselt werden


Quelle: BfR

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