Pro- und Präbiotika für Säuglinge – Ernährungsexperten raten zum Verzicht

  • 25.03.2009
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  • Redaktion

Ob pro- oder präbiotisch angereicherte Säuglingsanfangsnahrung gesunden Babys tatsächlich nützt, ist bislang nicht zweifelsfrei erwiesen. Darauf weist die Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) hin. Die Kinder- und Jugendärzte kritisieren damit den europaweiten Trend, Babynahrungen generell mit solchen Zusätzen anzureichern, ohne den möglichen gesundheitlichen Nutzen für Säuglinge belegen zu können. Bei Säuglingen mit ernsten Gesundheitsproblemen könnten probiotische Anfangsnahrungen sogar nachteilig sein.

Mit Blick auf Risikogruppen raten die Ernährungsexperten dezidiert von der Verwendung von probiotisch angereicherten Säuglingsanfangsnahrungen ab: Gesundheitlich geschwächte Babys, etwa herzkranke Säuglinge oder solche mit geschwächtem Immunsystem, sollten keine probiotisch angereicherte Anfangsnahrung bekommen, so die DGKJ-Kommission, die jetzt gemeinsam mit der schweizerischen und der österreichischen Fachgesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin eine Stellungnahme zum Thema erarbeitet hat.

Die Kommission hat Studien zum Einsatz von Pro- und Präbiotika für Säuglingsanfangsnahrungen geprüft. Ein gesundheitlicher Nutzen der angereicherten Nahrung ließ sich für Säuglinge bis zum 5. Lebensmonat nicht zweifelsfrei belegen. Ab dem 2. Lebenshalbjahr können Eltern ihren (gesunden) Kindern mit Pro- oder Präbiotika angereicherte Nahrungen zwar ohne Bedenken geben, aber auch hier vermissen die Kinder- und Jugendärzte der DGKJ ausführlichere Studien zum Nachweis eines Nutzens.

Die Expertengruppe hält damit weiterhin an ihren Empfehlungen fest, die sie in dem Faltblatt "Gesunde Ernährung für mein Baby" für Eltern zusammengefasst hat: Für die ersten Lebensmonate ist Muttermilch oder aber "Pre-" und "1-Nahrung" geeignet, die über das gesamte erste Lebensjahr gegeben werden können. Bei besonderem Allergierisiko sollte nach Beratung durch den Kinderarzt auf "HA-Nahrung" ausgewichen werden. - Dieses Faltblatt und andere Elterninformationen sind über die Webseite www.dgkj.de kostenlos abrufbar. Die komplette Stellungnahme dort ebenfalls veröffentlicht: www.dgkj.de/presse.html. Quelle: DGKJ (25.03.09)

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