VDOE-Arbeitshilfen: Ernährungsberatung und -therapie erfolgreich managen
- 30.11.2015
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- Redaktion

Das Material umfasst juristisch geprüfte Informationen und Muster zu Behandlungsvereinbarung, Kostenvoranschlag, Rechnung, Abtretungserklärung und Ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung. Jeder Berater kann sich daraus auf die eigene Praxis abgestimmte, individuelle Vorlagen erstellen.
„Eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ist für die ernährungstherapeutische Beratung unabdingbar. Der Arzt kann die neutrale Vorlage nutzen, ohne einen einzelnen Berater zu empfehlen“, sagt Christof Meinhold, Leiter des Arbeitskreis Ernährungsberatung. Behandlungsvereinbarung und Kostenvoranschlag würden Transparenz und Vertrauen beim Klienten schaffen. Sie seien auch für die rechtliche Absicherung der Beratung zu empfehlen, so Meinold.
„Juristisch belastbare Formulierungen waren uns hier besonders wichtig. Eine korrekt formulierte Schweigepflichtentbindung sowie eine Datenschutzerklärung sind ebenfalls Bestandteile der Behandlungsvereinbarung. Das Rechnungsmuster enthält alle notwendigen Angaben, sowohl für die Steuererklärung als auch für die Einleitung eines Mahnverfahrens, falls der Patient einmal nicht zahlt."
Für den seltenen Fall der direkten Abrechnung mit der Krankenkasse oder dem Kostenträger hat der Arbeitskreis eine Abtretungserklärung erarbeitet, die eine Überweisung des Rechnungsbetrags auf das Konto der Ernährungsfachkraft ermöglicht.
Quelle: VDOE
Weitere Informationen
Die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für die ernährungstherapeutische Beratung“ steht auf der VDOE-Webseite zum kostenfreien Download bereit.