Zur Rechtskonformität neuartiger Lebensmittel
- 12.11.2025
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- Hannelore Daniel
- Christian Ballke
- Sabine E. Kulling
- für das NewFoodSystems-Konsortium
Die Novel-Food-Verordnung regelt seit über 25 Jahren das Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel in Europa. Besonders neue Technologien erfordern eine umfassende Sicherheitsbewertung. Das aufwendige und langwierige Zulassungsverfahren stellt für innovative, meist junge Unternehmen eine große Hürde dar. Europa steht damit vor dem Zielkonflikt, Innovation zu fördern und gleichzeitig Sicherheit zu gewährleisten. Der Beitrag bietet eine genauere Betrachtung einzelner Zulassungsbeispiele.
Einleitung
Der Rechtsrahmen der Novel-Food-Verordnung (NFV) regelt in Europa in kontinuierlicher Anpassung seit mehr als 25 Jahren das Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel. Als neuartig gilt dabei ALLES, was bis zum Stichtag 15. Mai 1997 in Europa nicht in nennenswerter Menge verzehrt wurde und unter bestimmte Fallgruppen gefasst wird. Dies betrifft gleichermaßen die eingesetzten Rohstoffe als auch neue Verfahren zur Herstellung der Lebensmittel [1]. In der evolutionären Anpassung der Verordnung haben sich dabei verschiedene Kategorien von neuartigen Produkten und Herstellungsverfahren herausgebildet (• Kasten). ...
Den vollständigen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 11/2025 auf den Seiten M670 bis M677.
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