Qualitätsverträge Mangelernährung

Die aktuelle Finanzierung der Krankenhäuser hat erheblichen Einfluss auf die Versorgung der Patient*innen, ganz besonders auch in Bezug auf ernährungstherapeutische Leistungen.

Hintergrund

Seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 teilen sich die gesetzlichen Krankenkassen und Bundesländer die Finanzierung. Die Betriebskosten der Krankenhäuser, also alle Kosten, die für die Behandlung von Patient*innen entstehen, werden von den Krankenkassen finanziert, die Investitionskosten – wie etwa Baukosten – durch die Bundesländer. Seit dem Jahr 2020 werden die Behandlungskosten über eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung (Pflegebudget) finanziert. Die Fallpauschalen stehen für das DRG-System (Diagnosis Related Groups) nach § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Die Eingruppierung in die DRG-Fallpauschale wird insbesondere bestimmt durch die Krankheitsart (Diagnose), den Schweregrad der Erkrankung sowie die erbrachten Leistungen (Operationen und Prozeduren). ...



Die vollständigen Mitteilungen des VDD finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 3/2024 auf den Seiten M174 bis M175.

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