Weiterentwicklung des Curriculums Diätetik in Deutschland

The German EU Dietitian – Mission Possible!

Daniel Buchholz, Sabine Ohlrich, Ulrich Hühmer, Karin Hådell, Judith Liddell, Anne de Looy

Die in Teil 1 dieses Beitrages (Heft 12/2009) besprochene ICDA-Definition macht deutlich, dass sich die Fachdisziplin Diätetik und damit die Berufsgruppe der Diätassistenten durch den Patientenbezug auszeichnet und eine „angewandte Wissenschaft“ ist.

Des Weiteren lässt sich die Definition in zwei Abschnitte unterteilen. Der erste Abschnitt der Definition („Ein Diätassistent ist eine… Person“) ist die Beschreibung des Berufes/ der Berufsausübenden. Diese Beschreibung trifft in Deutschland ausschließlich auf die Berufsgruppe der Diätassistenten zu. Hier kommt das Alleinstellungsmerkmal zum Ausdruck, nämlich, dass es sich um einen Beruf der Diätetik und Ernährung handelt, der bundesrechtlich geregelt und staatlich anerkannt ist.

Der zweite Teil der Definition („Ein Diätassistent wendet …an“) ist eine Funktionsbeschreibung, die exakt das gesetzlich definierte Ausbildungsziel: „…eigenverantwortliche Durchführung diättherapeutischer und ernährungsmedizinischer Maßnahmen“ und „[…] bei der Prävention und Therapie von Krankheiten mitzuwirken und ernährungstherapeutische Beratung und Schulungen durchzuführen…“ widerspiegelt.

Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 01/10 auf Seite 44. Weitere Mitteilungen der Verbände lesen Sie ab Seite 42.

Die Literaturliste zum Artikel finden Sie unter:
www.ernaehrungs-umschau.de/service/literaturverzeichnisse/

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