Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Kräuterhaltige Nahrungsergänzungsmittel können gesundheitsschädliche Pyrrolizidinalkaloide enthalten

Auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seine Risikobewertung zu gesundheitsschädlichen Pyrrolizidinalkaloiden (PA) in Lebensmitteln aktualisiert.

Einige Wildkräuter, aber auch Kulturpflanzen, die in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden, können genotoxisch-kanzerogene Pyrrolizidinalkaloide bilden.

Insbesondere bei Nahrungsergänzungsmitteln sind demnach toxische Wirkungen zu erwarten. Das BfR berücksichtigte bei seiner aktualisierten Risikobewertung zu PA in Lebensmitteln alle wichtigen Lebensmittelgruppen. Als besondere Quelle fielen erneut Nahrungsergänzungsmittel (NEM) mit Bestandteilen von PA-bildenden Pflanzen auf. Sie hatten den höchsten PA-Gehalt. Insgesamt wurden in mehr als der Hälfte der untersuchten NEM-Proben PA gefunden.

Der maximal gemessene Wert wurde in einer Kapsel eines NEM festgestellt, das Wasserdost (Eupatorium cannabinum) als Inhaltsstoff enthielt. Wasserdost gehört zu den Korbblütlern und ist eine PA-bildende Pflanze. Weitere Beispiele für PA-bildende Pflanzen in NEM sind Huflattich, Beinwell, Borretsch, Lungenkraut, Steinsamen und Pestwurz. Auch johanniskrauthaltige Präparate waren in fast jeder untersuchten Probe mit PA belastet.

Da Johanniskraut nicht als PA-bildende Pflanze bekannt ist, stammen die gemessenen PA in diesen Fällen vermutlich aus einer Verunreinigung mit anderen Wildkräutern. BfR und EFSA kommen daher übereinstimmend zu dem Schluss, dass das Auftreten akut-toxischer Wirkungen durch Konsum bestimmter NEM, die auf PA-bildenden Pflanzen basieren, möglich ist.

Empfohlen wird daher, Nahrungsergänzungsmittel, die PA-haltige Pflanzen oder Pflanzenteile enthalten, nicht zu konsumieren. Ein gesundheitlicher Nutzen dieser Präparate sei zudem nicht gesichert und stehe der möglichen genotoxisch-kanzerogenen Wirkung gegenüber.


Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung, Pressemeldung vom 14.06.2018



Diesen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 7/2018 auf Seite M360.


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