Online News: Abführend wirkende Zuckertauschstoffe in Süßigkeiten
- 01.09.2025
- News
- Redaktion
Im Rahmen eines Marktchecks hat die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) 16 Riegel, Gummibärchen und weitere mit Zuckertauschstoffen wie Maltit oder Sorbit gesüßte Produkte untersucht. Alle wiesen einen Gehalt an Zuckeralkoholen von über 10% auf. Ab diesem Schwellenwert schreibt die Lebensmittelinformationsverordnung vor, dass auf der Verpackung ein Hinweis auf eine mögliche abführende Wirkung bei übermäßigem Verzehr angebracht werden muss.
Die Auswertung zeigt, dass dieser Hinweis zwar auf fast allen Produkten vorhanden war, jedoch häufig schlecht erkennbar ist. Nach Einschätzung der VZHH ist der Warnhinweis zudem unzureichend, da bei empfindlichen Personen bereits geringe Verzehrmengen Beschwerden wie Durchfall auslösen können. Lediglich auf zwei Packungen Fruchtgummi war auf der Schauseite eine klare Angabe zur maximalen Verzehrmenge, um Verdauungsprobleme zu vermeiden. Die Grenze liegt bei jeweils fünf Stück.
Den höchsten Zuckeralkoholgehalt wiesen zuckerfreie Minzbonbons auf. Sie bestanden zu 97% aus Sorbit. Bei anderen Produkten, wie Proteinriegeln, können bereits kleine Mengen – etwa ein halber Riegel – den kritischen Schwellenwert überschreiten. Darüber hinaus kritisiert die VZHH, dass in Online-Shops, die sich auf zuckerfreie Produkte spezialisiert haben, häufig irreführende Werbeaussagen wie „Genuss ohne Reue“ verwendet werden. Zudem sind zuckerfreien Produkte vergleichsweise teurer. Zuckerfreie Riegel kosten rund 50 Euro pro Kilogramm, Gummibärchen sind teilweise doppelt so teuer wie die zuckerhaltigen Varianten.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg, Pressemeldung vom 13.08.2025