(c) alexialex / iStock / Getty Images Plus
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Aktuell im Heft: „Ist doch sowieso alles künstlich?“ Wie verstehen VerbraucherInnen die gesetzliche Aromakennzeichnung?

  • 07.08.2019
  • News
  • Redaktion

Deutsche VerbraucherInnen interessieren sich vermehrt für natürliche Zutaten in Lebensmitteln. Künstlichen Zusatzstoffen und Aromen stehen sie dagegen teils skeptisch gegenüber. Aber verstehen sie die Kennzeichnung dieser Stoffe auf Lebensmittelverpackungen auch richtig, um die von ihnen gewünschte Kaufentscheidung zu treffen? Dieser Frage gingen Sarah Kühl und Prof. Dr. Achim Spiller von der Universität Göttingen sowie Anke Zühlsdorf von der Agentur Zühlsdorf + Partner in Göttingen in ihrer in der ERNÄHRUNGS UMSCHAU veröffentlichten, wissenschaftlichen Studie nach.

Geregelt wird die Verwendung und Kennzeichnung von Aromastoffen in Lebensmitteln durch die aktuelle EU-Aromenverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1334/2008). Dabei wurde bisher nicht weiter verfolgt, ob die KonsumentInnen die vorgeschriebenen Bezeichnungen wie „natürliches Aroma“ und „Himbeeraroma“ auch im gemeinten Sinn verstehen. 
In ihrer Studie konnte das Wissenschaftlerteam aus Göttingen zeigen, dass ein erheblicher Anteil der VerbraucherInnen die Bezeichnungen nicht gemäß ihrer Definition deutet. Zusammenhänge zum verwendeten Ausgangsstoff werden dabei z. T. gar nicht oder falsch hergestellt. Was die gesetzliche Aromenkennzeichnung vorschreibt und wie sie von KonsumentInnen verstanden wird, lesen Sie im Original-Artikel im aktuellen Heft 07/2019.

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