Für die meisten Süßstoffe werden anhand von Tierversuchen ADI-Werte ("erlaubte Tagesdosis") festgelegt. © Photosiber / iStock / Getty Images Plus
Für die meisten Süßstoffe werden anhand von Tierversuchen ADI-Werte ("erlaubte Tagesdosis") festgelegt. © Photosiber / iStock / Getty Images Plus

Aktuell im Heft: Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe

  • 20.08.2018
  • News
  • Redaktion

Die Präferenz für den Geschmack „süß“ ist den meisten Menschen angeboren. Je höher aber der Verzehr gesüßter Lebensmittel und Getränke, desto schlechter ist im Allgemeinen die Qualität der Ernährung. Jana Maria Knies erläutert in ihrem aktuellen Beitrag im Supplement Ernährungspraxis & Diätetik die Eigenschaften von in der EU zugelassenen Süßungsmitteln.

Eine hohe Zufuhr zugesetzter, isolierter Kohlenhydrate wie Mono- oder Disaccharide sollte zur Erhöhung der Ernährungsqualität und Verringerung des Risikos für nichtübertragbare Krankheiten gemieden werden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nennt für den Verzehr von zugesetztem Zucker eine Obergrenze von zehn Prozent der täglichen Energieaufnahme.

Die in der EU zugelassenen Süßungsmittel lassen sich in Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe unterteilen. Erstgenannte bezeichnen die, von der Struktur her den Kohlenhydraten sehr ähnlichen, Zuckeralkohole. Sie haben einen geringeren Brennwert als Saccharose, eine meist geringere Süßkraft und werden weitgehend insulinunabhängig im Körper verstoffwechselt. Süßstoffe hingegen haben sehr unterschiedliche chemische Strukturen. Im Verhältnis zu ihrer Süßkraft sind sie praktisch energiefrei. Anders als bei den Zuckeralkoholen werden vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für die meisten Süßstoffe ADI-Werte (Acceptable Daily Intake) festgelegt. Im zweiten Teil der Reihe (EU 09/2018) werden potenzielle Risiken oder Nebenwirkungen einzelner Süßstoffe erläutert.

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