Kartenlesegerät wird in einer Hand gehalten
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Lesetipp Heft 1/2026: Ernährungsfachkräfte im digitalen Gesundheitswesen

  • 28.01.2026
  • News
  • Redaktion

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist seit 2004 gesetzlich verankert und soll eine sichere, digitale Vernetzung im Gesundheitswesen ermöglichen. Der Beitrag beschreibt den aktuellen Stand der TI aus Sicht der Ernährungstherapie.

Zugelassene Leistungserbringer*innen der Ernährungstherapie (z. B. Diätassistent*innen bei bestimmten Indikationen) sind spätestens ab 01.10.2027 verpflichtend an die TI anzuschließen, da der Anschluss Voraussetzung für die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist.

Für den TI-Zugang sind eHBA (elektronischer Heilberufsausweis), SMC-B (Praxiskarte), ein Kartenterminal sowie ein Konnektor oder TI-Gateway erforderlich. Die TI bietet Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), Kommunikation im Medizinwesen (KIM), TI-Messenger (TI-M), E-Rezept und künftig die Digitale Patientenrechnung sowie die Europaanbindung des E-Rezepts.

Im Beitrag werden sowohl die Fristen erläutert, die für die Anbindung von Heilmittelerbringer*innen an die TI gelten als auch entstehende Kosten. Ernährungsfachkräfte ohne Heilmittelzulassung haben derzeit nur eingeschränkten Zugang zur TI. Diätassistent*innen können zwar seit April 2025 einen eHBA beantragen, eine vollständige TI-Anbindung ist jedoch nicht möglich, da für ernährungstherapeutische Privatpraxen bislang keine SMC-B ausgegeben wird. Entsprechende Lösungen werden aktuell diskutiert. Oecotropholog*innen und Ernährungswissenschaftler*innen in Privatpraxis können weder eHBA noch SMC-B beantragen und sind damit vollständig vom TI-Zugang ausgeschlossen; hierfür ist künftig berufspolitisches Engagement erforderlich. 

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