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Kennzeichnungspflichtig: Erdnüsse können starke allergische Reaktionen auslösen. © tanjichica7 / iStock / Thinkstock

Aktuell im Heft: Serie „Lebensmittelallergene im Porträt"

  • 28.10.2015
  • News
  • Redaktion

Das Thema „Allergene in Lebensmitteln“ hat unter anderem durch die Änderungen in der EU-Gesetzgebung verstärkt an Aufmerksamkeit gewonnen. Diese Serie wird über die 14 zu kennzeichnenden Hauptallergene, ihr Vorkommen in Lebensmitteln sowie die zugrunde liegende Allergologie informieren. Der erste Beitrag führt in das Thema der Lebensmittelallergene ein.

Die Symptome einer Lebensmittelallergie können sehr unterschiedlich sein – das zeigt das Ausprägungsspektrum, das von Hautirritationen bis hin zum anaphylaktischen Schock reicht. Um den Verbraucher vor einer ungewollten Aufnahme von Allergenen über Lebensmittel zu schützen, sind die Produzenten seit Ende 2005 laut einer speziellen EU-Richtlinie dazu verpflichtet, Zutaten, die Lebensmittelallergien auslösen können, auf dem Etikett zu kennzeichnen.

Seit Ende 2014 können sich Verbraucher auch bei der sogenannten „losen Ware" über potenziell Allergien auslösende Zutaten informieren. Egal ob Bäcker oder Fleischerfachgeschäft: Per Aushang muss dem Verbraucher an der Theke deutlich sichtbar die Information zugänglich sein, welche Zutaten enthalten sind. Gleiches gilt für das Essen im Restaurant oder in der Kantine.

Im ersten Teil dieser Beitragsserie erläutert Dr. Rolf Steinmüller den Unterschied zwischen Lebensmittelallergien und Lebensmittelintoleranzen und nennt Zahlen zum Vorkommen in der Bevölkerung. Auch relevante Allergien auslösende Lebensmittel und versteckte Allergene werden thematisiert.



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