Ampel mit grünem Licht. © Hopfphotography / iStock / Thinkstock
„Grün“ bedeutet, dass alle Anforderungen erfüllt sind oder nur wenige geringfügige Mängel bestehen. © Hopfphotography / iStock / Thinkstock

Hygieneampel in NRW: Ein Schritt zu mehr Transparenz im Gastgewerbe?

  • 30.05.2017
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  • Redaktion

Seit Februar 2017 existiert in Nordrhein-Westfalen das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz, das Gastwirte dazu verpflichtet, die Ergebnisse aus amtlichen Kontrollen im Lokal auszuhängen beziehungsweise auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Seitdem werden Vor- und Nachteile stark diskutiert. Schafft die Regelung mehr Transparenz oder spiegelt sie nur Momentaufnahmen wider und schadet dem Betrieb langfristig? Der TÜV Süd hat hierzu Pro- und Kontraargumente zusammengetragen.

Anfang des Jahres hat die Einführung der sogenannten „Hygieneampel" in NRW für Kritik gesorgt. Das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) sieht vor, dass Kontrollergebnisse mit einer dreijährigen Übergangsfrist in den Farben Grün, Gelb, Rot kenntlich zu machen sind. Die Regelung betrifft 150 000 Betriebe, darunter unter anderem Mensen, Restaurants, Metzgereien, Wochenmärkte und Bäckereien.

Bei der Ampel handelt es sich um einen Farbstreifen mit Verlauf von grün über gelb nach rot, auf dem ein Pfeil den gegenwärtigen Stand der Hygiene in Form eines Punktewertes für den Gastronomiebetrieb anzeigt. Die Ampel stellt sich auf „Rot“, wenn der Gastwirt im Verlaufe der Hygieneprüfung 55 oder mehr Minuspunkte bekommt. Unter 37 Punkten bleibt die Ampel grün und im Bereich dazwischen zeigt sie gelb. Ein rotes Ergebnis bedeutet allerdings auch, dass der Betrieb aktuell noch geöffnet haben darf. Sonst hätten ihn die Behörden direkt geschlossen.

Pro und Kontra

Wie der TÜV Süd berichtet, besteht die Gefahr, dass schlechte Kontrollergebnisse Umsatzeinbußen verursachen könnten. Ist die Ampel auf Rot, fürchten Gastronomen demnach das Aus für den Betrieb. Auch dann, wenn der Betrieb die festgestellten Hygienemängel bereits beseitigt hat. Zudem entstehen Zusatzkosten, wenn der Gastwirt eine zweite Kontrolle beantragt, um hygienische Verbesserungen nachzuweisen.

Die Hygieneampel ändere die bestehenden Hygieneanforderungen nicht. Verbraucher seien heute schon vor unhaltbaren Hygieneverhältnissen im Gastgewerbe gesetzlich geschützt, so Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte des TÜV Süd. Die Ampel schafft allerdings die Verpflichtung des Gastwirtes zur Veröffentlichung der amtlichen Prüfergebnisse und ist für die Befürworter daher ein Schritt zu mehr Transparenz.

Die Kritiker der Ampel haben hingegen Bedenken: Kann der Gastwirt die Hygieneprobleme schnell beseitigen, aber eine neue amtliche Prüfung nicht schnell genug durchgeführt werden, würden die veröffentlichten Prüfergebnisse nicht mehr der Realität entsprechen. Hierin und in einer möglicherweise mangelnden Verhältnismäßigkeit zwischen den befürchtet drastischen Auswirkungen der Hygieneampel und den festgestellten Mängeln sehen die Kritiker einen Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit.

Quelle: TÜV Süd

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