Digitalisierung im Gesundheitswesen: Was eHBA, SMC-B und TI für Ernährungsfachkräfte bedeuten

  • 14.01.2026
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  • Mitra Mielke
  • Daniel Buchholz
  • Ute Brehme

Zugangswege und Perspektiven für Diätassistent*innen, Oecotropholog*innen und Ernährungswissenschaftler*innen

Die Digitalisierung hat das deutsche Gesundheitswesen längst erreicht. Die Telematikinfrastruktur (TI) schafft dabei neue Möglichkeiten für schnelle, sichere und interprofessionelle Kommunikation. Ärzt*innen sind seit 2017 an die TI angebunden, Apotheken seit 2020, weitere Berufsgruppen folgen schrittweise – darunter auch die Leistungserbringer*innen der Ernährungstherapie. Damit rücken Fragen rund um den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), die Security Module Card Typ B (SMC-B) als elektronische „Praxiskarte“ und den Zugang zur TI zunehmend in den Fokus. Dieser Beitrag beschreibt den aktuellen Stand der TI aus Perspektive der Ernährungstherapie.

Gesetzlicher Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI)

Die Telematikinfrastruktur (TI) wurde 2004 im § 291 SGB V zur elektronischen Gesundheitskarte gesetzlich verankert. Mit dem E-Health- Gesetz folgten die zentralen Grundlagen für den technischen Aufbau der TI. Seitdem entsteht Schritt für Schritt ein digitaler Kommunikations- und Informationsraum, der alle Akteur*innen im Gesundheitswesen miteinander verbinden soll. ...



Den vollständigen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 1/2026 auf den Seiten M24 bis M27.

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