Verbraucherschutz: Mehr Rückrufe auf Lebensmittelwarnung.de

Im Jahr 2022 gab es 311 Rückrufe auf dem Portal www.lebensmittelwarnung.de der Bundesländer und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – so viel wie nie zuvor. Bei mehr als einem Drittel (108-mal) waren mikrobiologische Kontaminationen Grund der Warnung. Hauptursache waren dabei Salmonellen (47-mal).

Auch Campylobacter oder E.coli, Schimmelpilze oder Viren können ursächlich sein. Diese Mikroorganismen können bereits im lebenden Nutztier vorkommen und dann über den Schlachtprozess, die Rohmilch etc. in die Lebensmittelkette gelangen. Es ist auch möglich, dass Kontaminationen bei der Ernte, Herstellung und Verarbeitung, Lagerung oder Handel von Lebensmitteln auftreten. Die Keime führen immer wieder zu schweren Magen-Darm-Infektionen. Besonders für Kinder und ältere Menschen ist es gefährlich, sich mit diesen krankmachenden Bakterien zu infizieren.
„Die neuerliche Zunahme der Meldungen im Portal Lebensmittelwarnung. de zeigt, dass Unternehmen und Handel ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen und somit zum hohen Niveau der Sicherheit von Lebensmitteln in Deutschland beitragen“, zieht Dr. Georg Schreiber, Leiter der BVL-Abteilung Lebensmittelsicherheit, nach mehr als zehn Portal-Jahren Bilanz. In den vergangenen Jahren ist ein stetiger Anstieg der Meldungen zu verzeichnen. „Dies bedeutet aber nicht, dass Lebensmittel in Deutschland unsicherer geworden sind“, so Schreiber. Die Gründe, die zu einer Zunahme der Meldungen und letztendlich zu einer Erhöhung der Lebensmittelsicherheit führen, sind vielmehr:

  • Unternehmen stehen heutzutage Rückrufen weniger ablehnend gegenüber. Öffentliche Rückrufe werden inzwischen als Bestandteil eines verantwortungsvollen Managements gesehen, mit dem auch Vertrauenswürdigkeit demonstriert wird.
  • Bedingt durch den technischen Fortschritt haben sich die Analyse- und Testmethoden so weit entwickelt, dass heutzutage auch geringste Verunreinigungen detektiert werden.
  • Des Weiteren führen auch die Absenkungen von zulässigen Höchstmengen zu mehr Meldungen und insgesamt zu einem höheren Gesundheitsschutz.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Pressemeldung vom 18.01.2023



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 2/2023 auf den Seiten M73 bis M74.

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