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Online News: Influencer*innen bewerben Nahrungsergänzungsmittel mit rechtlich nicht zulässigen Gesundheitsversprechen

  • 09.07.2025
  • News
  • Redaktion

Ein aktueller foodwatch-Report zeigt, dass irreführende Gesundheitswerbung für Nahrungsergänzungsmittel in den sozialen Medien allgegenwärtig ist. Die Verbraucherorganisation hat Instagram-Posts von 95 Gesundheits- und Fitnessinfluencer*innen begutachet. Das Ergebnis: In allen Fällen, in denen mit Gesundheitsversprechen geworben wurde, war das aus Sicht von foodwatch unzulässig. Die Posts verstoßen unter anderem gegen die europäische Health-Claims Verordnung (HCVO), die Verbraucher*innen vor irreführender Werbung schützen soll. foodwatch spricht sich für eine bessere Kontrolle von Gesundheitswerbung im Netz aus.

Irreführende Gesundheitswerbung für Nahrungsergänzungsmittel ist in den sozialen Medien allgegenwärtig ist – dies zeigt ein aktueller Report von foodwatch. Die Verbraucherorganisation hat Instagram-Posts von 95 Gesundheits- und Fitnessinfluencer*innen über einen Zeitraum von 20 Tagen analysiert. In 358 Stories bewarben die Influencer:innen konkrete Nahrungsergänzungsmittel, insgesamt 152 verschiedene Produkte. Das Ergebnis: Rund ein Drittel der Instagram-Stories, in denen Nahrungsergänzungsmittel beworben werden, enthält gesundheitsbezogene Aussagen – und in sämtlichen Fällen stuft foodwatch diese Werbung als unzulässig ein. Die Posts verstoßen unter anderem gegen die europäische Health-Claims Verordnung (HCVO), die Verbraucher*innen vor irreführender Werbung schützen soll.

Drei Beispiele aus dem foodwatch-Report:

  • Klassische Heilungsversprechen: Eine Influencerin berichtet in einem Instagram-Beitrag davon, dass ihre Leberwerte dank eines bestimmten NEM „wieder super sind”. Die HCVO erlaubt nicht, mit der Heilung einer Krankheit zu werben.
  • Wissenschaftlich nicht belegte Behauptungen: „Kollagensupplemente können helfen, (...) deine Haut elastischer, deine Gelenke geschmeidiger und deine Knochen noch stärker zu machen”. Für Kollagen sind keine Aussagen zu einer gesundheitlichen Wirkung zugelassen.
  • Allgemeine Gesundheitsversprechen: Ein Influencer suggeriert in einem Instagram-Post, dass bestimmte Nahrungsergänzungsmittel „Schlaf und Regeneration” fördern würden. Ein solcher unspezifischer Claims ist laut HCVO nur dann zulässig, wenn er mit spezifischen, zugelassenen Claims gekoppelt wird. Das ist häufig nicht der Fall.

foodwatch fordert, dass die Kontrolle des Online-Markts auf Bundesebene gebündelt werden müsse und die Überwachung ausreichend personell und finanziell ausgestattet werden.

Die Studie ist online zu finden unter: https://www.foodwatch.org/fileadmin/-DE/Themen/Gesundheitsschwindel/2025-06_Health-Claims-Report.pdf 


Quelle: Foodwatch e.V., Pressemeldung vom 20.06.2025

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